Die Revision gegen das Urteil des 18. Zivilsenats – Senat für Familiensachen – des Kammergerichts vom 17. Februar 1998 wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.
Von Rechts wegen.
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Die Revision gegen das Urteil des 18. Zivilsenats – Senat für Familiensachen – des Kammergerichts vom 17. Februar 1998 wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.
Von Rechts wegen.
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