BVerfG: Umgangsrecht während der Ferien

1. Der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 19. Februar 2004 – 13 UF 145/03 – verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes; er wird aufgehoben. Die Sache wird an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.

2. Das Land Schleswig-Holstein hat dem Beschwerdeführer seine notwendigen Auslagen für das Verfassungsbeschwerdeverfahren zu ersetzen.
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