Das Prozesskostenhilfegesuch der Antragstellerin wird zurückgewiesen.

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengerichts – Nettetal vom 13. Mai 2005 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.

Streitwert: 3.000,00 EUR

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