Das Prozesskostenhilfegesuch der Antragstellerin wird zurückgewiesen.
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengerichts – Nettetal vom 13. Mai 2005 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
Streitwert: 3.000,00 EUR