I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
Die Antragsgegnerin hat die dem Antragsteller im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
III. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 500 EUR festgesetzt.
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