Die Berufung des Antragstellers gegen das Urteil des Amtsgerichts – Familiengerichts – Brühl vom 20.11.2007 – 31 F 121/05 – wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung des Antragstellers gegen das Urteil des Amtsgerichts – Familiengerichts – Brühl vom 20.11.2007 – 31 F 121/05 – wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.