Auf die Berufung des Antragstellers wird das Teil-Anerkenntnisurteil und Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Offenbach am Main vom 29.06.2007 unter III. abgeändert.
Der Antragsteller wird verurteilt, für die Zeit ab 01.01.2008, befristet bis 31.12.2010, an die Antragsgegnerin nachehelichen Unterhalt in Höhe von monatlich 815,– Euro zu zahlen.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die weitergehende Berufung des Antragstellers wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.