Auf die Berufung des Antragstellers wird das Teil-Anerkenntnisurteil und Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Offenbach am Main vom 29.06.2007 unter III. abgeändert.

Der Antragsteller wird verurteilt, für die Zeit ab 01.01.2008, befristet bis 31.12.2010, an die Antragsgegnerin nachehelichen Unterhalt in Höhe von monatlich 815,– Euro zu zahlen.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die weitergehende Berufung des Antragstellers wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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1. Einem alleinstehenden Vater ist ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) zu gewähren, wenn seine 9-jährige Tochter mit Nebenwohnsitz bei ihm gemeldet ist, sich bei ihm regelmäßig und längerwährende in einem eigens für ihre Bedürfnisse eingerichteten Kinderzimmer aufhält und deren Mutter bereits wiederverheiratet ist

2. Eine Meldung des Kindes mit Hauptwohnsitz ist nicht Voraussetzung für die Gewährung des Alleinerziehendenfreibetrags

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