I.
Der Streitwert für die Berufungsverfahren wird auf 2.520,00 EUR festgesetzt.
II.
Zur Vorbereitung des anstehenden Verhandlungstermins weist der Senat die Parteien darauf hingewiesen, dass die Berufung des Klägers keine Aussicht auf Erfolg hat.
I.
Der Streitwert für die Berufungsverfahren wird auf 2.520,00 EUR festgesetzt.
II.
Zur Vorbereitung des anstehenden Verhandlungstermins weist der Senat die Parteien darauf hingewiesen, dass die Berufung des Klägers keine Aussicht auf Erfolg hat.