1.      Der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – E. vom 11.09.2008 wird aufgehoben.

2.      Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

3.      Der Beschwerdewert wird auf 600,00 € festgesetzt.

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