1. Der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – E. vom 11.09.2008 wird aufgehoben.
2. Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3. Der Beschwerdewert wird auf 600,00 € festgesetzt.
1. Der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – E. vom 11.09.2008 wird aufgehoben.
2. Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3. Der Beschwerdewert wird auf 600,00 € festgesetzt.