1. Keine ehebedingten Nachteile aufgrund eines durchgeführten Versorgungsausgleichs.

2. Herabsetzung und Befristung des Altersunterhalts nach den §§ 1571, 1578 b BGB auch im Fall einer Scheidung nach langer Ehedauer.

3. Schadensersatzanspruch des geschiedenen Ehegatten wegen Verschweigens einer Rente, § 1585b Abs. 3 BGB.

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