OLG Brandenburg: Kindesunterhalt bei weiterem Kind und verdienender Ehefrau

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Eberswalde vom 28. November 2008 abgeändert.

Der Unterhaltsfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Eberswalde vom 26. November 2003 (3 FH 36/03) wird dahin abgeändert, dass der Kläger der Beklagten monatlichen Unterhalt wie folgt zahlen muss:
– 209 € für August bis Dezember 2007,
– 139 € für Januar bis Dezember 2008,
– 141 € für Januar bis April 2009 und
– 59,1 % des Mindestunterhalts der dritten Altersstufe abzüglich hälftigen Kindergelds für die Zeit ab Mai 2009.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 2/5, die Beklagte 3/5 zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Berufungswert beträgt 2.758 €.

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OLG Brandenburg: Entzug der Gesundheitsfürsorge bei Uneinigkeit

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Strausberg vom 29. Januar 2009 teilweise abgeändert.

Der Antragstellerin wird die Gesundheitsfürsorge für das Kind I. L. allein übertragen, sodass es im Übrigen, mit Ausnahme der bereits auf die Antragstellerin übertragenen Befugnis, für das Kind einen Reisepass bzw. Kinderausweis zu beantragen, bei der gemeinsamen elterlichen Sorge verbleibt.

Die weitergehende Beschwerde und die weiteren Anträge der Eltern werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Der Beschwerdewert beträgt 3.000 €.

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