Auf die Beschwerde des Antragsstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Oldenburg vom 27.03.2009 aufgehoben. Das Verfahren wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens – an das Amtsgericht – Familiengericht – Oldenburg zurückverwiesen.
Der Beschwerdewert beträgt 3000 €.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.