1. Die Berufung der Klägerin gegen das Teilurteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Ludwigsburg vom 12. Februar 2009 (1 F 590/08) wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitwert: 601 EUR
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1. Die Berufung der Klägerin gegen das Teilurteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Ludwigsburg vom 12. Februar 2009 (1 F 590/08) wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitwert: 601 EUR
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