- Der Antragsteller wird verurteilt, in Abänderung des Urteils des Amtsgerichts – Familiengericht – Bad Salzungen (Az. 2 F 191/08) hinsichtlich des Ausspruches zum Nachscheidungsunterhalt (Ziffer 2 und 3) einen monatlichen Nachscheidungsunterhalt in Höhe von 550,- € ab dem Tage der Rechtskraft der Ehescheidung (29.06.2009) bis zum 30.06.2013 zu zahlen.
- Im Übrigen werden die Berufungen des Antragstellers und der Antragsgegnerin zurückgewiesen sowie der Antrag auf Nachscheidungsunterhalt abgewiesen.
- Der Antragsteller hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu 23 % und die Antragsgegnerin zu 77 % zu tragen.Im Übrigen verbleibt es bei der Kostenentscheidung I. Instanz.
- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
- Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 14400,- € [Berufung des Antragstellers: (12 x 343,- € =) 4116,- € und Berufung der Antragsgegnerin: {12 x (1200 – 343 =) 857 = 10284,- €}] festgesetzt.