OLG Celle: Krankenvorsorgeunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Begrenzung

Auf die Berufung des Antragstellers wird das am 13. Juli 2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Jever im Ausspruch zum nachehelichen Unterhalt – Ziff. III des Tenors – geändert:

Der Antragsteller wird verurteilt, der Antragsgegnerin ab Rechtskraft der Ehescheidung einen monatlichen Krankenvorsorgeunterhalt in Höhe von 500 Euro für die Zeit bis einschließlich Dezember 2011 und in Höhe von 250 Euro für die von Januar 2012 bis einschließlich Dezember 2017 zu zahlen.

Im Übrigen wird der Antrag abgewiesen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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