Wird eine Erwerbstätigkeit neben der Betreuung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, tatsächlich ausgeübt, kommt der Abzug eines Betreuungsbonus oder die Teilanrechnung der Einkünfte nach § 1577 Abs. 2 BGB im Regelfall nicht in Betracht. Das gilt auch dann, wenn die Tätigkeit bereits im Trennungsjahr aufgenommen wurde.

…wird der Beschluss des Amtsgerichts Oberhausen vom 30.6.2009 auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin im Umfang der Prozesskostenhilfebewilligung für den Antrag zu 2) dahin abgeändert, dass der Antragstellerin Prozesskostenhilfe für eine Unterhaltsforderung in Höhe von
985 € für die Monate Oktober und November 2008,
668 € für den Monat Dezember 2008 und
328 € für die Zeit ab Januar 2008
(abzüglich des auf den Trennungsunterhalt entfallenden Anteils der in der Klageschrift aufgeführten geleisteten Zahlungen)
bewilligt wird.
Continue reading »

© 2012 BLOG Deutsches Familienrecht Suffusion theme by Sayontan Sinha