OLG Hamm: Befristung von Krankheitsunterhalt

Auf die Berufung des Klägers wird das am 15.4.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Siegen abgeändert. Der Vergleich vom 19.5.1999 (Aktenzeichen: 20 F 868/98, Amtsgericht – Familiengericht – Siegen) wird dahingehend abgeändert, dass der Kläger der Beklagten ab Juli 2011 keinen nachehelichen Unterhalt mehr schuldet.

Die Kosten des Rechtsstreits werden insgesamt gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.Gründe:
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