Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den am 3.11.2009 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Heinsberg – 30 F 336/09 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.
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Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den am 3.11.2009 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Heinsberg – 30 F 336/09 – wird zurückgewiesen.
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