OLG Brandenburg: Betreuungsunterhalt, Bedarfsbemessung, Weiterbildung

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 26. März 2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Strausberg teilweise abgeändert und insgesamt neu gefasst.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin monatlichen Betreuungsunterhalt, wie folgt, den zukünftigen jeweils monatlich im Voraus bis zum 5. eines jeden Monats, zu zahlen:

– 213 € für die Monate September und Oktober 2008,
– 144 € ab Januar 2010.

Der Beklagte wird ferner verurteilt, Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 426 € seit dem 12. November 2008 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die erstinstanzlichen Kosten werden der Klägerin zu 74 % und dem Beklagten zu 26 % auferlegt. Von den Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin 52 % zu tragen, der Beklagte 48 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
…lesen…