Bei der Berechnung des Ehegattenunterhaltes sind die grundsätzlich ehe und bedarfsprägenden Unterhaltszahlungen an die nicht privilegierten volljährigen Kinder nicht vorweg abzuziehen, wenn dadurch der angemessene Selbstbehalt des unterhaltsberechtigten Ehegatten diesen gegenüber (derzeit 1.100 €) unterschritten würde.
Continue reading »

© 2012 BLOG Deutsches Familienrecht Suffusion theme by Sayontan Sinha