1. Die befristete Beschwerde des Kindesvaters vom 14. Januar 2009 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Oranienburg vom 4. Dezember 2008 wird zurückgewiesen.

2. Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

3. Der Beschwerdewert beträgt 3.000 €.
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