AG Pankow: Gemeinsame Sorge Nichtverheirateter trotz unterschiedlicher Erziehungsansichten

  1. Unter Aufhebung der alleinigen elterlichen Sorge der Kindesmutter wird die gemeinsame elterliche Sorge der Kindeseltern begründet mit der Ausnahme des Aufenthaltsbestimmungsrechts, dieses verbleibt der Kindesmutter.
  2. Von den gerichtlichen Kosten des Verfahrens tragen die Beteiligten jeweils die Hälfte, seine außergerichtlichen Kosten trägt jeder Beteiligte für sich selbst.

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