Leutheusser-Schnarrenberger kneift vor der Öffentlichkeit

Das Urteil des EMGR zum Sorgerecht nicht mit der Mutter verheirateter Väter ist keine 14 Tage alt. Die Wogen der Presse verebben erwartungsgemäß und damit das Interesse der Free-TV-Schickeria.

Nur wenige interessierte und damit unbeugsame Bürger geben sich nicht eher zufrieden, bis sie endlich Antworten bekommen. Antworten auf die Fragen wann und wie der deutsche Gesetzgeber die vom blinden Bundesverfassungsgericht geduldete und mit fadenscheinigen Gründen  gedeckelte Diskriminierung endlich beseitigt.

Am 04.11.2009 hatte unsere frisch versandete Bundesjustizministerin auf die Frage nach dem Sorgerecht für nicht mit der Mutter verheirateter Väter mit der Antwort abgebügelt, hierzu stünde nichts im Koalitionsvertrag.

Nach Bekanntwerden des Urteil des EMGR wurde erneut nachgefragt, ob die für das deutsche Recht zuständige oberste Hüterin des Müttergrals nun anders denkt.

Und was macht sie? Sie kneift! In einer wahren copy-und-paste-Orgie wird zu den kritischen Fragen der interessierten Bürger in eine Indiviual-Demokratie gezwungen.

Fehlt nur noch, dass sie hierfür 10 € Praxisgebühr nimmt.

So jedenfalls, werte Frau Bundesministerin, wird Bürgernähe nicht gefördert. Oder haben sie Angst? Angst vor dem Gedächtnis des Internet? Sie wären nicht der erste Politiker, dem das später um die Ohren schlägt.

Wir werden sehen…

Unterhaltsschraube 2010 – Teil 2

Ich dachte, der Gesetzgeber würde im Gewusel seiner Gesetze nicht mehr durchblicken und die potenzielle Über-Erhöhung des Kindesunterhaltes wäre ein Versehen.

Weit gefehlt.

Heute trudelt die erste Antwort auf meine Nachfrage bei Politikern ein und liest sich wie folgt:

Sehr geehrter Herr …,

Dank für Ihre Mail zum Wachstumsbeschleunigungsgesetz.
Vorneweg: Ich habe – wie die gesamte SPD-Bundestagsfraktion – am 4. Dezember im Deutschen Bundestag gegen das sog. Wachstumsbeschleunigungsgesetz gestimmt.

Der von Ihnen genannte Zusammenhang zwischen dem Anstieg des sächlichen Existenzminimums einerseits und dem Mindestunterhalt minderjähriger Kinder andererseits ist zutreffend. Durch die Erhöhung des Kinderfreibetrages im Zuge des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes dürfte auch der zu zahlende Mindestunterhalt ansteigen. Hier muss allerdings eine Gesamtbetrachtung gemacht werden: Höhere Unterhaltszahlungen werden – zumindest anteilig – durch das erhöhte Kindergeld bzw. die steuerliche Ersparnis durch den erhöhten Kinderfreibetrag ausgeglichen.

Ich teile Ihre Kritik, dass in der Darstellung der Bundesregierung zum Wachstumsbeschleunigungsgesetz nicht erwähnt wird, dass hier durch die erhöhten Unterhaltsbelastungen für bestimmte Personengruppen zusätzliche Belastungen entstehen können anstelle der von der Bundesregierung propagierten Entlastungen.

Die geplante Anhebung der Freibeträge für Kinder und des Kindergelds ist insgesamt kritikwürdig. Sie entspricht weder den Anforderungen einer gerechten Familienförderung noch denen einer effektiven Wachstumsförderung. Um den Familien zu helfen, die dies am dringendsten brauchen, wären eine Erhöhung der Kinderregelsätze in der Sozialhilfe, ein weiterer Ausbau der Kindertagesstätten und Ganztagsschulen, Gebührenfreiheit der Einrichtungen sowie kostenlose Mittagstische in Kitas und Schulen erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Bartels
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Deutscher Bundestag
Dr. Hans-Peter Bartels, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Tel: 030-227-77638
Fax: 030-227-76052
www.hans-peter-bartels.de

Danke, Herr Dr. Bartels, für ihr Verständnis.
Danke, Herr Dr. Bartels, dass sie gegen das Gesetz stimmten.

Es wird nur nichts nützen. Der nordische Graubartträger ist doch beschwichtigt worden und darum rutscht diese Chose reibungsfrei durch den Bundestag.

Und am Rande: Der höhere Kindesunterhalt gleicht sich mitnichten durch die Günstigerrechnung im Rahmen der Eink0mmensteuer aus. Diejenigen, die unter dieser Kindesunterhaltserhöhung leiden werden, sind mit der Kindergeldanrechnung am Ende der Steuerbegünstigung angekommen.

Die von ihnen, Herr Dr. Bartels, fürderhin gewünschten Verbesserungen mögen helfen, sie als Sozialdemokrat der alten Garde zu lokalisieren.

Heute hingegen ohne Hilfewirkung und satt macht es auch nicht.

Kristina Köhler – Die neue junge

Das Karussell dreht sich. Jung muss gehen, von der Leyen nimmt seinen Platz ein und Köhler übernimmt diesen.

Wie kam das? Jung verlor über sein in Afghanistan liegendes Waterloo seinen Job und von der Leyen musste weggeparkt werden – die Kritik an ihrem Vorpreschen zur Internetzensur (=Zugangserschwerungsgesetz) hinterließ mehr als nur Rouge-Schäden.

Am 30.11.2009 nun wurde Kristina Köhler als Bundesmisterin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Kanzlerin Merkel meint, dass Köhler „als ausgebildete Soziologin eine sehr gute Arbeit leisten“ wird.

Wer ist denn nun diese Kristina Köhler? Ein Blick auf ihren Lebenslauf verrät einen Werdegang ohne berufliche Erfahrung. Zählt man politisches Wirken nicht dazu. Kann von Nachteil sein, muss nicht. Ihre Mitgliedschaft in der „Gruppe der Frauen“ lässt ihre Ziehmütter erahnen. Da passt dann auch das, was im politischen Internetgedächtnis zu lesen ist:

„Zwar ist es Fakt, dass Frauen noch immer rund 30 Prozent weniger verdienen als Männer – und dieses Problem werden und wollen wir anpacken.“

Sicher, sie lullt im Verlauf den Fragenden mit Beschwichtigungen und Worthülsen ein. Dem aufmerksamen Leser kann die Kernaussage auch unter Beachtung der Ziele der „Gruppe der Frauen“ nicht verborgen bleiben. Störend vor allem, die blinde Übernahme der falschen Statistik.

So bleibt es spannend und ist abzuwarten, ob Frau Köhler „Familie“ so definiert, wie die herzige Ulla Schmidt, nämlich mit den Worten: „Familie ist, wenn alle aus demselben Kühlschrank essen.“ Oder umfasst ihre Definition von Familie auch die nicht im Haushalt lebenden Väter?

Ich gebe ihr zunächst 100 Tage.

Unterhaltssschraube 2010 – Teil 1

Heute titelt Die WeltDeutschlands Nobelrestaurants spüren keine Krise„. Das wird sicher auch so bleiben. Pommesbuden und Pizza-Lieferservices werden Umsatzeinbußen hinnehmen müssen. Gibt es doch das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (pdf).

Unbemerkt schlich sich ein Passus ein, nach dem der Kinderfreibetrag erhöht werden soll. Das ist an sich schön. Eltern werden für ihre Mühen belohnt. Der Kinderfreibetrag setzt sich aus zwei Beträgen zusammen, nämlich dem Existenzminimum und dem Freibetrag. Ersterer beträgt aktuell 2 * 1.932 € (2 * weil es ja zwei Elternteile sind) und stellt die Grundlage für die Berechnung des Kindesunterhaltes nach § 1612a BGB dar.

Nun wird nicht der Freibetrag alleine angehoben, sondern der Freibetrag und das Existenzminimum. Für das Thema Kindesunterhalt können wir hier den Freibetrag außen vor lassen und beschäftigen uns mit dem Existenzminimum, welches auf 2.184 € (= um 13%) steigen wird. Gut, ja, das Kindergeld steigt auch – lindert aber nicht wirklich die Folgen für Unterhaltszahler.

Die einfachste Mathematik liefert dann als Ergebnis die parallel steigende Erhöhung des Kindesunterhaltes um 13 %, wie folgende Berechnung des Mindestunterhaltes zeigt:

Altersstufe 1: 87 % von (2.184 € * 2) / 12 = 317 € – 92 € KG-Anteil = 225 € (bisher 199 €)
Altersstufe 2: 100 % von (2.184 € * 2) / 12 = 364 € – 92 € KG-Anteil = 272 € (bisher 240 €)
Altersstufe 3: 117 % von (2.184 € * 2) / 12 = 426 € – 92 € KG-Anteil = 334 € (bisher 295 €)

Die Legislative will diesen „Fehler“ stoisch nicht bemerken. Absicht lässt sich vermuten. Für die am unteren Einkommensniveau herumkrebsenden Zahler sind diese 13 % ja locker zu wuppen. Schließlich gibt’s ja bald Gehaltsverhandlungen. Bis dahin plündern sie die Sparschweine.

Pressestimmen zum EMGR-Urteil zum Sorgerecht nicht verheirateter Väter

Der Spiegel wirft sich zeitig ins Rennen:

Wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte: Ledige Väter haben Anspruch auf ein besseres Sorgerecht, als es in Deutschland gilt. Ihre Benachteiligung sei diskriminierend – jetzt muss die Regierung die Gesetze korrigieren.

Dem gemeinen Bürger fiel die grundgesetzwidrige und menschenrechtsmissachtende Ausgrenzung der deutschen nicht verheirateten Väter schon früher ins Auge. Nur dem Bundesverfassungsgericht nicht – was zuweilen nicht für Erstaunen sorgt.

Die Politik kommt recht zugügig von der Schockstarre in die gewohnte Abwehr-, Abwiegel- und Relativierungshaltung, wie Der Spiegel zu berichten weiß:

Das Bundesjustizministerium gibt sich jedoch zurückhaltend. Man werde zwar jetzt „die Debatte über gesetzgeberische Änderungen sorgfältig und mit Hochdruck führen“, sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Die FDP-Politikerin verwies jedoch sofort darauf, dass der Straßburger Gerichtshof nicht die abstrakte Gesetzeslage, sondern einen Einzelfall beurteilt habe.

Unsere frisch gebackene Wieder-Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, die erst jüngst auf abgeordnetenwatch verkündetete, was nicht im Koalitonsvertrag stehe, würde auch nicht umgesetzt werden und die Sorgerechtsregelung nicht verheirateter Väter gehöre dazu, vergisst das angetretene Erbe, welches ihr das Bundesverfassungsgericht über Frau Ex-Bundesjustizministerin Zypries überlassen wurde. Nämlich die Überprüfung dieser Sorgerechtsregelung gemäß der Urteile 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01.

Zwischenzeitlich rudert sie wieder zurück und feilt an der Verzögerung namens Studie, die schon in der Mache sein soll und dann auch bald zum Ende der Legislaturperiode erwartungsgemäß zum Abschluss kommt.

Die Karawane zieht weiter…