§ 1672 Abs. 1 BGB, der die Übertragung der elterlichen Sorge für ein nichteheliches Kind bei fehlender Sorgeerklärung von der Zustimmung der Mutter abhängig macht, verstößt gegen Art. 6 Abs. 2 und 5, Art. 3 Abs. 1 GG. Zu dieser Frage wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach Art. 100 Abs. 1 GG eingeholt.
Weiterlesen »

Für Verfahren in Familiensachen (hier: Sorgerechtsstreitigkeit) , die in erster Instanz nach dem vor dem 01.09.2009 geltenden Verfahrensrecht zu behandeln waren, gilt in der Beschwerdeinstanz – insbesondere für die Einlegung eines Rechtsmittels – das vor dem 01.09.2009 geltende Verfahrensrecht auch dann, wenn die erstinstanzliche Entscheidung nach dem 01.09.2009 getroffen worden ist (Art. 111 FGG-RG).
Weiterlesen »

1) Die Berufung des Antragsgegners wird zurückgewiesen.

2) Der Antragsgegner hat die Kosten der Berufung zu tragen.

3) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Antragsgegner wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Antragstellerin vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

4) Die Revision wird zugelassen.

Weiterlesen »

Auf die Berufung des Klägers wird das am 26. Februar 2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Strausberg abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger monatlichen Trennungsunterhalt wie folgt, den zukünftigen jeweils bis zum 5. eines jeden Monats, zu zahlen:

- 254,82 € für die Monate Oktober 2006 bis Februar 2007

- 274,82 € für die Monate März bis Dezember 2007,

- 234 € für die Monate Januar bis Juni 2008,

- 44 € für die Monate Juli bis September 2008,

- 285 € ab Oktober 2008.

zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz aus jeweils 474,82 € seit dem 1.10.2006, 1.11.2006, 1.12.2006, 1.1.2007, 1.2.2007 und 1.3.2007
bis zum 28. Februar 2008 und aus 1.548,92 € seit dem 1. März 2007

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung und die Anschlussberufung werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 24 % und der Beklagten zu 76 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Weiterlesen »

Bei der Beurteilung der Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils im Rahmen des § 1570 Abs. 1, 2 BGB n. F. ist zu berücksichtigen, wenn der Elternteil zwei noch im Schulalter befindliche Kinder betreut. Eine Vollzeitbeschäftigung ist auch bei einer bestehenden Möglichkeit einer Volltagsbetreuung durch staatliche Stellen nicht ohne weiteres zumutbar, insbesondere wenn sich ein Kind noch in den ersten Grundschuljahren befindet.
Weiterlesen »

© 2010 BLOG Deutsches Familienrecht Suffusion WordPress theme by Sayontan Sinha