Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG München – Stand 01.01.2020

Die Familiensenate der Süddeutschen Oberlandesgerichte verwenden diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wobei die Angemessenheit des Ergebnisses in jedem Fall zu überprüfen ist.

Das Tabellenwerk der Düsseldorfer Tabelle ist eingearbeitet. Die Erläuterungen werden durch nachfolgende Leitlinien ersetzt.

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OLG München: Wegzug ins Ausland bei wichtigem Grund

Achtung: Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es wurde Beschwerde beim BGH eingelegt (Az. XII ZB 81/09)

Unter welchen Voraussetzungen darf ein Elternteil, der sich das Sorgerecht mit dem anderen teilt, mit dem gemeinsamen Kind auswandern? Es müssen für den Wegzug in ein weit entferntes Ausland triftige Gründe vorliegen, die schwerer wiegen, als das leichter auszuübende Umgangsinteresse von Kind und anderem Elternteil. Sie können darin liegen, die berufliche und wirtschaftliche Existenz zu sichern und mit dem neuen Partner zusammenzuleben.

OLG München, Urteil vom 09.04.2009
2 UF 1818/08

OLG München: Betreuungsunterhalt über Drei-Jahresfrist hinaus

Tenor

1. Auf die Berufung des Antragstellers wird das Endurteil des Amtsgerichts – Familiengericht – München vom 30.03.2007 (533 F 1396/05) in Ziffer 3. wie folgt abgeändert:

Der Antragsteller wird verurteilt, an die Antragsgegnerin ab Rechtskraft der Scheidung bis zum 31.12.2007 einen monatlichen nachehelichen Elementarunterhalt in Höhe von 665 € und einen monatlichen Altersvorsorgeunterhalt in Höhe von 168 € zu bezahlen, ab 01.01.2008 bis einschließlich März 2008 einen Elementarunterhalt von 501 € und einen Altersvorsorgeunterhalt von 127 €, und ab April 2008 einen Elementarunterhalt von 478 € und einen Altersvorsorgeunterhalt von 121 €.

Im übrigen wird die Berufung des Antragstellers zurückgewiesen.

2. Die Anschlußberufung der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen.

3. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller kann die Vollstreckung durch die Antragsgegnerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

5. Die Revision zum Bundesgerichtshof wird zugelassen.
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OLG München: Alleiniges Sorgerecht, damit die Mutter mit Kindern auswandern kann

  1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts München vom 03.12.2007 aufgehoben
  2. Der Mutter und Antragstellerin wird die alleinige Sorge über die Kinder B., geboren am …2003 und M., geboren am …2005 übertragen.
  3. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.
  4. Der Antragstellerin wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt …, München, beigeordnet.
  5. Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000 € festgesetzt.
  6. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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OLG München: Befristung des nachehelichen Unterhalts

Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt XXX München, bewilligt, soweit er mit seiner Berufung eine Befristung des nachehelichen Unterhalts bis 30.9.2009 anstrebt sowie er sich gegen die Zahlung eines nachehelichen Unterhalts ab 1.1.2008 von mehr als 214,55 €. Im Übrigen wird sein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für seine Berufung zurückgewiesen. Zur Verteidigung gegen die Berufung und die Anschlussberufung der Antragsgegnerin wird ihm ebenfalls Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt XXX München,
bewilligt.

Die Anträge der Antragsgegnerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ihre Berufung und ihre Anschlussberufung werden zurückgewiesen. Zur Verteidigung gegen die Berufung des Antragstellers wird ihr Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin XXX München, bewilligt.

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