Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 10. Zivilsenats -Familiensenat -des Oberlandesgerichts Dresden vom 14. Dezember 2000 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen.