BGH: Altersvorsorgeunterhalt bei sehr guten Einkommenverhältnissen

a) Die Revision kann nur dann wirksam auf die Entscheidung zum Altersvorsorgeunterhalt als Teil des geltend gemachten einheitlichen Unterhaltsanspruchs beschränkt werden, wenn der Halbteilungsgrundsatz im Einzelfall keine zweistufige Berechnung des ebenfalls rechtshängigen Elementarunterhalts gebietet und deswegen auch ein Teilurteil zum Altersvorsorgeunterhalt zulässig wäre.

b) Die Höhe des geschuldeten Altersvorsorgeunterhalts ist bei sehr guten Einkommensverhältnissen nicht auf den sich aus der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ergebenden Betrag beschränkt.
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BVerfG: Ablehnung der Rückführung nach dem Haager Übereinkommen

1. Der Beschluss des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 27. April 2006 – 6 UF 30/06 – verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes. Der Beschluss wird aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.

2. Das Land Rheinland-Pfalz hat dem Beschwerdeführer seine notwendigen Auslagen im Verfahren der Verfassungsbeschwerde zu erstatten.

3. Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 10.000 € (in Worten: zehntausend Euro) festgesetzt.

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