OLG Brandenburg: Mindestunterhalt bei fehlender Ausbildung und schlechten Deutschkenntnissen

  1. Das am 29. Mai 2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts Senftenberg (Az. 31 F 250/06) wird abgeändert und wie folgt neu gefasst:Der Beklagte wird verurteilt, an das Kind M B zu Händen der Klägerin für die Zeit von Juli 2006 bis einschließlich Juni 2007 einen monatlichen Kindesunterhalt in Höhe von 177 Euro und ab Juli 2007 einen monatlichen Kindesunterhalt in Höhe von 175 Euro zu zahlen, die zukünftig fällig werdenden Beträge monatlich im Voraus bis spätestens zum 5. Tag eines jeden Monats.
  2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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