- Keine ehebedingten Nachteile aufgrund eines durchgeführten Versorgungsausgleichs.
- Herabsetzung und Befristung des Altersunterhalts nach den §§ 1571, 1578 b BGB auch im Fall einer Scheidung nach langer Ehedauer.
- Schadensersatzanspruch des geschiedenen Ehegatten wegen Verschweigens einer Rente, § 1585b Abs. 3 BGB.