1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Böblingen vom 30. Januar 2009 – 18 F 458/07 – abgeändert:
Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin nachehelichen Ehegattenunterhalt zu zahlen wie folgt:
a) für die Monate Oktober bis Dezember 2006 in Höhe von monatlich 479,- EUR
b) und für die Monate Januar bis Dezember 2007 in Höhe von monatlich 317,- EUR.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen, die weitergehende Klage abgewiesen.
2. Von den Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen haben die Klägerin 40 % und der Beklagte 60 % zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Berufungsstreitwert: 13.133,- EUR.
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