OLG Zweibrücken: Wochenendbeziehung bedeutet Unterhaltsverwirkung

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Ludwigshafen am Rhein vom 21. September 2009 geändert:

Die Zwangsvollstreckung aus dem gerichtlich protokollierten Vergleich vom 14. Juni 2002 (Az.: 2 UF 10/02, Pfälz. Oberlandesgericht Zweibrücken) wird für die Zeit ab Rechtskraft dieses Urteils für unzulässig erklärt.

II. Die Kosten des Rechtsstreits fallen der Beklagten zur Last.

Dies gilt nicht für die Mehrkosten, die durch die Anrufung des unzuständigen Amtsgerichts – Familiengericht – Neustadt an der Weinstraße entstanden sind; letztere hat der Kläger zu tragen.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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