BGH: Zwangsvollstreckung wegen einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung

Wird die Zwangsvollstreckung wegen einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung betrieben, sind dem Schuldner für seinen notwendigen Unterhalt jedenfalls die Regelsätze nach § 28 SGB XII zu belassen. Eine Pfändung kleiner Teilbeträge hieraus kommt nicht in Betracht.

…lesen…

OLG Zweibrücken: Erstausbildung des Pflichtigen geht vor Kindesunterhalt

I. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Frankenthal (Pfalz) vom 15. April 2010 geändert und der Antrag der Antragstellerin abgewiesen.

II. Die Antragstellerin hat die Kosten beider Rechtszüge zu tragen.

III. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.700,00 €

festgesetzt.

IV. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

…lesen…