Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 5. Zivilsenats – Familiensenat in Freiburg – des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 21. Januar 2009 aufgehoben.
Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Revisionsverfahrens – an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.