- Dem Antragsteller wird die gemeinsame elterliche Sorge für den am x.x.2000 geborenen Sohn, den am xx.xx.2002 geborenen Sohn und den am xx.xx.2003 geborenen Sohn übertragen.
- Jeder Beteiligte trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst sowie die Hälfte der Gerichtskosten.
- Der Verfahrenswert wird endgültig auf 3.000,00 Euro festgesetzt.