Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 13. Zivilsenats – 4. Senat für Familiensachen – des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 20. Mai 2008 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Beschwerdewert: 3.710 €
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 13. Zivilsenats – 4. Senat für Familiensachen – des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 20. Mai 2008 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Beschwerdewert: 3.710 €