Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 6. Zivilsenats – Familiensenat – des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 18. April 2013 wird auf Kosten des Antragsgegners zurückgewiesen.
Beschwerdewert: 3.000 €
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 6. Zivilsenats – Familiensenat – des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 18. April 2013 wird auf Kosten des Antragsgegners zurückgewiesen.
Beschwerdewert: 3.000 €