BGH: Kein Ausgleichsausschluss gegen anderen Elternteil wegen Kindesunterhaltszahlung aus Vergleich

Ein familienrechtlicher Ausgleichsanspruch gegen den anderen Elternteil auf teilweise Erstattung des an ein gemeinsames Kind gezahlten Unterhalts wird nicht ohne weiteres dadurch ausgeschlossen, dass der Elternteil mit der Unterhaltszahlung eine Verpflichtung aus einem gerichtlichen Vergleich erfüllt (Abgrenzung zu den Senatsurteilen vom 25. Mai 1994 XII ZR 78/93 FamRZ 1994, 1102 und vom 20. Mai 1981 IVb ZR 558/80 FamRZ 1981, 761).

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