AG Erfurt: ABR zum Vater und Beibehaltung Wechselmodell

  1. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das gemeinsame Kind der Beteiligten wird dem Antragsteller übertragen.
  2. Die Gerichtskosten und gerichtlichen Auslagen haben die beteiligten Eltern jeweils zur Hälfte zu tragen. Zwischen den verfahrensbeteiligten Eltern werden außergerichtlich entstandene Kosten nicht erstattet. Das verfahrensbeteiligte minderjährige Kind hat Kosten des Verfahrens nicht zu tragen.

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