Zur Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge, wenn der die Alleinsorge begehrende Elternteil für die völlige Zerrüttung der sozialen Beziehungen zwischen den Eltern (haupt-)verantwortlich ist.
Monat: Dezember 2007
OLG Düsseldorf: Zur Abänderbarkeit eines ohne Grundlagen geschlossenen Vergleichs
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Neuss vom 16. März 2007 wird zurückgewiesen.Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.