AG Hamm: Unterhaltsänderung wegen neuem Unterhaltsrecht

Das Urteil des Familiengerichts des Amtsgerichts Hamm vom 07.07.04 Aktenzeichen 33 F 124/02 wird für die Zeit ab Februar 2009 dahingehend abgeändert, dass der Kläger an die Beklagte keinen Unterhalt mehr zu zahlen hat.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 2.000 Euro abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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