BGH: Ausschluss Versorgungsausgleich bei Hausübertragung

Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. Mai 2020 durch den Vorsitzenden Richter Dose und die Richter Schilling, Dr. Günter, Dr. Botur und Guhling

beschlossen:

Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 17. Zivilsenats – Familiensenat – des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 5. September 2019 wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen.

Wert: bis 1.500 €

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OLG Dresden: Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer

Zur Frage, ob bei der Beurteilung der Verfahrensdauer als unangemessen im Sinne von § 198 Absatz 1 GVG ein vorgeschaltetes Verfahrenskostenhilfe- und das anschließende Hauptsacheverfahren als Einheit anzusehen sind

Es ist Aufgabe des Gerichts, durch organisatorische Maßnahmen eine rechtzeitige Kenntnisnahmemöglichkeit von Missständen sicherzustellen, die Schadenersatzansprüche auszulösen geeignet sind. Den Geschädigten trifft deshalb kein Mitverschulden an einer unangemessen langen Verfahrensdauer, weil er über Sachstandsanfragen und Verzögerungsrügen hinaus nicht auch Dienstaufsichtsbeschwerden erhoben oder einen Befangenheitsantrag gestellt hat.

In einem familiengerichtlichen Verfahren, in dem ein minderjähriges Kind seinen Vater auf Unterhalt in Anspruch nimmt, ist ein einfaches Bestreiten einer nervlichen Belastung infolge der überlangen Verfahrensdauer auch dann nicht geeignet, die Vermutung eines immateriellen Nachteils zu erschüttern, wenn die wirtschaftliche Bedeutung des Verfahrensgegenstandes zuletzt relativ gering war.

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Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Stuttgart – Stand 01.01.2019

Die Familiensenate der Süddeutschen Oberlandesgerichte verwenden diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wobei die Angemessenheit des Ergebnisses in jedem Fall zu überprüfen ist.

Das Tabellenwerk der Düsseldorfer Tabelle ist eingearbeitet. Die Erläuterungen werden durch nachfolgende Leitlinien ersetzt.

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Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Nürnberg – Stand 01.01.2019

Die Familiensenate der Süddeutschen Oberlandesgerichte verwenden diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wobei die Angemessenheit des Ergebnisses in jedem Fall zu überprüfen ist.

Das Tabellenwerk der Düsseldorfer Tabelle ist eingearbeitet. Die Erläuterungen werden durch nachfolgende Leitlinien ersetzt.

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Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Bamberg – Stand 01.01.2019

Die Familiensenate der Süddeutschen Oberlandesgerichte verwenden diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wobei die Angemessenheit des Ergebnisses in jedem Fall zu überprüfen ist.

Das Tabellenwerk der Düsseldorfer Tabelle ist eingearbeitet. Die Erläuterungen werden durch nachfolgende Leitlinien ersetzt.

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Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Karlsruhe – Stand 01.01.2019

Die Familiensenate der Süddeutschen Oberlandesgerichte verwenden diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wobei die Angemessenheit des Ergebnisses in jedem Fall zu überprüfen ist.

Das Tabellenwerk der Düsseldorfer Tabelle ist eingearbeitet. Die Erläuterungen werden durch nachfolgende Leitlinien ersetzt.

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Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG München – Stand 01.01.2019

Die Familiensenate der Süddeutschen Oberlandesgerichte verwenden diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wobei die Angemessenheit des Ergebnisses in jedem Fall zu überprüfen ist.

Das Tabellenwerk der Düsseldorfer Tabelle ist eingearbeitet. Die Erläuterungen werden durch nachfolgende Leitlinien ersetzt.

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Unterhaltsrechtliche Leitlinien KG Berlin – Stand 01.01.2019

Das Kammergericht verwendet diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wobei die Angemessenheit des Ergebnisses in jedem Fall zu überprüfen ist. Sie entsprechen im Aufbau den Leitlinien anderer Oberlandesgerichte, inhaltlich ergibt sich nicht in allen Punkten eine Übereinstimmung.

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Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Celle – Stand 01.01.2019

Die von den Familiensenaten zusammengestellten Leitlinien dienen dem Ziel, die Rechtsprechung der Senate möglichst weitgehend zu vereinheitlichen. Sie werden der Entwicklung des Unterhaltsrechts angepasst und lassen bewusst Raum für weitere Überlegungen und Konkretisierungen. Eine bindende Wirkung kommt ihnen nicht zu.

Das Tabellenwerk der Düsseldorfer Tabelle ist eingearbeitet. Die Erläuterungen werden durch nachfolgende Leitlinien ersetzt.

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Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Zweibrücken – Stand 01.01.2019

Die Familiensenate der Süddeutschen Oberlandesgerichte verwenden diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wobei die Angemessenheit des Ergebnisses in jedem Fall zu überprüfen ist.

Das Tabellenwerk der Düsseldorfer Tabelle ist eingearbeitet. Die Erläuterungen werden durch nachfolgende Leitlinien ersetzt.

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