I. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Frankenthal (Pfalz) vom 15. April 2010 geändert und der Antrag der Antragstellerin abgewiesen.
II. Die Antragstellerin hat die Kosten beider Rechtszüge zu tragen.
III. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.700,00 €
festgesetzt.
IV. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.