BGH: Aufnahme eines Lebensgefährten in eine Mietwohnung bedarf der Erlaubnis des Vermieters

Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 19. November 2002 aufgehoben.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 24. Mai 2002 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage als unbegründet abgewiesen wird.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Von Rechts wegen.

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