Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Bamberg – Stand 01.07.2005

Die Familiensenate der Süddeutschen Oberlandesgerichte verwenden diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des BGH, wobei die Angemessenheit des Ergebnisses in jedem Fall zu überprüfen ist.

Das Tabellenwerk der Düsseldorfer Tabelle ist eingearbeitet. Die Erläuterungen werden durch nachfolgende Leitlinien ersetzt.

…lesen…

Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG München – Stand 01.07.2005

Die Familiensenate der Süddeutschen Oberlandesgerichte verwenden diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des BGH, wobei die Angemessenheit des Ergebnisses in jedem Fall zu überprüfen ist.

Das Tabellenwerk der Düsseldorfer Tabelle ist eingearbeitet. Die Erläuterungen werden durch nachfolgende Leitlinien ersetzt.

…lesen…

Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Düsseldorf – Stand 01.07.2005

Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen

1.1 Auszugehen ist vom Jahresbruttoeinkommen einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie sonstiger Zuwendungen, wie z.B. Tantiemen und Gewinnbeteiligungen.
1.2 Einmalige höhere Zahlungen, wie z.B. Abfindungen oder Jubiläumszuwendungen, sind auf einen angemessenen Zeitraum zu verteilen (in der Regel mehrere Jahre).
…lesen…

Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Bremen – Stand 01.07.2003

Die Familiensenate des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen verwenden die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des BGH. Sie beruhen auf für typische Sachverhalte geltenden Erfahrungswerten und sollen zu einer möglichst einheitlichen Rechtsprechung beitragen. Sie haben jedoch keine bindende Wirkung, können insbesondere die Prüfung des Einzelfalles nicht ersetzen.

…lesen…

Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Brandenburg – Stand 01.07.2003

Die Leitlinien sind von Richtern der Familiensenate des Brandenburgischen Oberlandesgerichts erarbeitet worden. Sie sind keine verbindlichen Rechts- oder Rechtsanwendungssätze, dienen aber dem Ziel, die Rechtsprechung möglichst zu vereinheitlichen. Die Leitlinien gelten ab 1. Juli 2003. Der bisherige Aufbau ist an die unter Federführung des Deutschen Familiengerichtstags e.V. mit Beteiligung aller Oberlandesgerichte im Februar 2003 erarbeitete bundeseinheitliche Leitlinienstruktur angepasst.

…lesen…

Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Bremen – Stand 01.07.2001

Die Leitlinien sind von den Mitgliedern der Familiensenate des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen in Anlehnung an die „Düsseldorfer Tabelle“ unter Berücksichtigung der Besonderheiten in der Rechtsprechung im OLG-Bezirk Bremen und der Rechtsprechung des BGH erarbeitet worden, um eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im OLG-Bezirk Bremen zu ermöglichen. Sie stellen keine verbindlichen Regeln dar, das verbietet sich schon mit Rücksicht auf die richterliche Unabhängigkeit. Sie sind als Orientierungshilfen für den Regelfall gedacht, die dazu beitragen sollen, angemessene Lösungen zu finden, ohne aber den Spielraum einzuengen, der erforderlich ist, um den jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalls gerecht zu wer-den. Die Leitlinien beschränken sich auf die Nennung weniger Grundsätze; von der Wiedergabe der Rechtsprechung zu Einzelfragen wird abgesehen.

…lesen…