Die sofortige Beschwerde des Klägers wird zurückgewiesen.
Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Oldenburg vom 15. April 2008 geändert:
Die vom der Beklagten an den Kläger zu erstattenden Kosten werden auf 1.540,58 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19. Februar 2008 festgesetzt.
Der weitergehende Antrag wird abgewiesen
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Beschwerdewert: bis zu 4.000 Euro
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen