OLG Oldenburg: Verwendung einer unerlaubten GPS-Ortung

Die sofortige Beschwerde des Klägers wird zurückgewiesen.

Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Oldenburg vom 15. April 2008 geändert:

Die vom der Beklagten an den Kläger zu erstattenden Kosten werden auf 1.540,58 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19. Februar 2008 festgesetzt.

Der weitergehende Antrag wird abgewiesen

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Beschwerdewert: bis zu 4.000 Euro

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen

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