OLG Düsseldorf: Nachhilfeunterricht – Entscheidungshoheit und Kostenübernahme

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Geldern vom 20.12.2004 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.167 € zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen, soweit sie nicht durch den Teilvergleich vom 8.11.2004 erledigt ist.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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OLG Düsseldorf: Trennungsunterhalt – Bemessung des Selbstbehalts

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr vom 24.06.2003 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des jeweils vollstreckbaren Betrages ab-wenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Streitwert für die Berufungsinstanz: 1.089,83 €.
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