Zur Abgrenzung der Abänderungsklage nach § 323 ZPO zu der Korrekturklage nach § 654 ZPO in Fällen des übergangsrechtlichen Dynamisierungsverfahrens von Unterhaltstiteln nach Art. 5 § 3 Abs. 2 KindUG.
Kategorie: Verfahrensrecht
BGH: Abänderung von Prozeßvergleichen bei Änderung der Rechtsprechung
Zur Frage der Abänderung von Prozeßvergleichen bei Änderung der Rechtsprechung – hier: Änderung der Bemessung des nachehelichen Unterhalts nach § 1578 BGB (Fortführung der Senatsurteile vom 26. Januar 1983 – IVb ZR 344/81 – FamRZ 1983, 569 ff.; und vom 2. Februar 1994 – XII ZR 191/92 – FamRZ 1994, 562 ff.).
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BGH: Unterhaltsbegrenzung muss bei der Erstentscheidung geltend gemacht werden
Die Revision gegen das Urteil des 18. Zivilsenats – Senat für Familiensachen – des Kammergerichts vom 17. Februar 1998 wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.
Von Rechts wegen.
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