I.
Der Streitwert für die Berufungsverfahren wird auf 2.520,00 EUR festgesetzt.
II.
Zur Vorbereitung des anstehenden Verhandlungstermins weist der Senat die Parteien darauf hingewiesen, dass die Berufung des Klägers keine Aussicht auf Erfolg hat.
Auch nach neuem Recht ist eine pauschalierende Beurteilung anhand des Kindesalters zulässig.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2008
7 UF 119/08