Der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Königstein vom 28.3.2008 wird abgeändert:
Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, an die Antragstellerin ab April 2008 einen monatlich im Voraus fälligen Elementarunterhalt von 984,- Euro zu zahlen.
Der Gebührenstreitwert wird für das einstweilige Anordnungsverfahren festgesetzt auf 8.694,- Euro.