Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird festgesetzt auf 3.000,- Euro.
Der Mutter wird ratenfreie Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt A, O1 Schwäbisch Gmünd, bewilligt.
Dem Vater wird Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren unter Beordnung von Rechtsanwältin B, O2, bewilligt. Raten für die Prozesskosten werden festgesetzt in Höhe von 45,- Euro monatlich. Die erste Rate wird fällig nach Abschluss der Ratenzahlungsverpflichtung aus dem erstinstanzlichen Beschluss zur Bewilligung der Prozesskostenhilfe.