Auf die Berufung der Klägerin wird das am 15. September 2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Perleberg abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin monatlichen nachehelichen Unterhalt, wie folgt, den zukünftigen jeweils bis zum 3. eines jeden Monats, zu zahlen:
– 28,57 € für den Monat Mai 2007,
– 158 € für die Monate Juli bis Dezember 2007,
– 260 € für die Monate Januar bis Dezember 2008,
– 259 € für die Monate Januar 2009 bis Dezember 2013.
Der Beklagte wird ferner verurteilt, monatlichen Unterhalt, wie folgt, an den Service für Arbeit … zu zahlen:
– 127,43 € für den Monat Mai 2007,
– 156 € für den Monat Juni 2007.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 49 % und dem Beklagten zu 51 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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